Manuel T. Breiner ist

 

Rechtsanwalt seit 1987 und 

 

Fachanwalt für Familienrecht sowie

 

Fachanwalt für Arbeitsrecht.

 

 

 

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte:

 

Erbrecht, Markenrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht

 

 

 

Er ist  Mitglied im  Deutschen Anwaltverein, in der

 

Arbeitsgemeinschaft  Familienrecht  des DAV und

 

im Verband Deutscher Arbeitsrechtsanwälte