Strafrecht und Recht der Ordnungswidrigkeiten

 

 

 

Verteidigung in Straf- und Kapitalstrafsachen

 

Durchführung von Revisionsverfahren

 

Vertretung und Verteidigung in Bußgeldverfahren

 

Beratung und Vertretung in Nebenklageverfahren

 

 

In einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist die Hilfe eines Rechtsanwaltes unabdingbar. Nicht schon alleine die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft plötzlich gegen Sie ermittelt ist belastend genug. Man wird mit Behauptungen und / oder Tatsachen konfrontiert. Es baut sich ein Schreckensszenario auf, das man als Laie kaum durchschauen kann. Ohne Kenntnis der Ermittlungsakte sollte man keine Äußerung tätigen, auch wenn man selbst von der eigenen Unschuld weiß und überzeugt ist. Egal, was Ihnen die Polizei oder die Staatsanwaltschaft sagt – sagen Sie nichts ohne einen Rechtsanwalt!

 

Ein Rechtsanwalt kann erst einmal Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen und sieht dann, was Ihnen genau zur Last gelegt wird und vor allem, wie die Beweislage ist. Entsprechend kann dann eine Verteidigungsstrategie aufgebaut werden. Ohne Akteneinsicht durch Ihren Rechtsanwalt ist dies nicht möglich.

 

Auch im Strafrecht hören wir uns zunächst Ihr Problem an und schlagen dann den geeigneten Weg vor. Hier erfahren Sie von Beginn an, welche Kosten auf Sie zukommen. Die Einsichtnahme in die Akten kostet nicht viel, für alles andere wird im Rahmen eines persönlichen Gesprächs eine Lösung gefunden.

 

Unter Umständen kommt auch eine Pflichtverteidigung in Frage. In einem solchen Fall müssen nicht Sie, sondern zunächst der Staat die Kosten des Anwalts tragen. Wir erklären Ihnen, unter welchen Umständen die Bestellung als Pflichtverteidiger in Betracht kommt.